Öffentlich-rechtliche Rechtsverdreher
Grundsätzlich möchte ich dem Kartellamt keine Willkür vorwerfen. Doch eine gewisse Inkosistenz ist zu erkennen, wenn wir uns die Vergabe der TV-Rechte für die Fußball-Bundesliga ab der Saison 2009/2010 anschauen. Dem ursprünglichen Übereinkommen der DFL mit der Agentur Sirius des Medienmoguls Leo Kirch erteilte man eine Absage, da es den Verbraucher benachteilige. Es müsse eine zeitnahe Übertragung der Bundesliga-Spiele am Samstag vor 20Uhr geben, die Live ab 15:30Uhr vom Pay-TV-Sender Premiere übertragen werden. Diese Vorgabe ist mit dem neuen Fernsehvertrag erfüllt - aber jetzt bricht ein Chaos wegen der Sonntagsspiele aus. Nicht mehr das DSF wird ab der kommenden Saison die Spiele am Sonntag zusammenfassen, sondern die ARD. Das macht sie aber erst in den Tagesthemen, vermutlich nicht vor 23Uhr wird es dann Bilder geben. Die Regionalsender sollen diese Aufgabe dann ab 21:45Uhr übernehmen.
Bisher hat nur der NDR ein Konzept für eine Sportsendung am Sonntagabend vorgelegt, der SWR und RBB könnten nachziehen, die anderen Regionalsender stehen dem eher skeptisch gegenüber. Jetzt treten zwei Fragen auf: Wird jeder Fußball-Fan alle Tore (zeitnah) zu sehen bekommen? Warum werden Gebührengelder für mehrere Sendungen ausgegeben, die zeitgleich das selbe Programm ausstrahlen?
Die erste Frage kann recht schnell beanntwortet werden: Nein! Denn in Bayern kann nicht jeder die Regionalprogramme aus dem Norden oder dem Südwesten empfangen. Diese Zuschauer müssen sich also bis zu einer kurzen Zusammenfassung in den ARD-Tagesthemen gedulden. Hier hat das Kartellammt eine seiner zentralen Forderungen nicht durchsetzen können - warum wird das eigentlich nicht beanstandet?
Die zweite Frage dagegen wird seit jeher bezüglich vieler Ausstrahlungen thematisiert. So fachsimpelte bereits Stefan Niggemeier im Fernseh-Blog der FAZ “über die besten Argumente für die Existenz von sieben gebührenfinanzierten Dritten Programmen”. Im Fall der Bundesliga-Übertragung treibt die ARD es allerdings auf die Spitze. Denn nicht nur die Ausgaben von ca. 90 Millionen Euro werden den Gebührenzahlern aufgebürdet. Sie müssen jetzt nicht nur die Berichterstattung in der ARD finanzieren, sondern auch alle Produktionen der Regionalprogramme. Die Refinanzierung wird umso schwieriger, bedenkt man, dass am Sonntagabend keine Werbung in den Öffentlich-Rechtlichen erlaubt ist. Dazu kommt noch - wie René Martens auf direkter-freistoss.de angemerkt hat - dass die Talk-Show von Anne Will, die am Sonntagabend ab 21:45Uhr ausgestrahlt wird, ebenfalls vom NDR redaktionell verantwortet wird.
Und - um nochmal auf das Kartellamt zurückzukommen - warum gibt es kein Recht der Zuschauer auf Bilder anderer Sportarten in den öffentlich-rechtlichen Programmen. Die Wasserball-Bundesliga würde sich ebenfalls über Bilder ihres Sports freuen und die Eisstockschützen sowieso. Warum meldet sich das Kartellamt denn nicht als Advokat deren Zuschauer zu Wort? Nicht, dass ich ein Fan dieser Sportarten bin, aber grundsätzlich führt die Urteilsbegründung des Kartellamts die Ausstrahlung von Sportereignissen ad absurdum - dort siitzen wohl ein paar Fußball-Fans, die zu grannig für ein Premiere-Abo sind.
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